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Bundesgericht weist Mörgelis Beschwerde ab: Brief nicht abgeholt und Frist verpasst

Die «Rundschau»-Affäre

Bundesgericht weist Mörgelis Beschwerde ab: Brief nicht abgeholt und Frist verpasst

18.06.2014, 11:5911.11.2020, 12:33
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Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde von Christoph Mörgeli nicht ein. Der SVP-Nationalrat hat den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen bezüglich der Beiträge des Fernsehens SRF nach Lausanne weitergezogen.

In der Sendung «Rundschau» Ende März 2013 wurde kritisch über die von Professor Christoph Mörgeli betreuten Dissertationen am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich berichtet. Hiergegen gelangte Mörgeli erfolglos an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen.

Gegen den Entscheid der Beschwerdeinstanz vom Dezember 2013 reichte Mörgeli eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, allerdings ohne die angefochtene Schrift beizulegen, was gesetzlich jedoch vorgegeben ist.

Das Bundesgericht teilte Mörgeli am 9. Mai mit, dass er den Entscheid bis am 20. Mai nachreichen müsse. Am 22. Mai wurde das an Mörgeli adressierte Schreiben jedoch an das Bundesgericht retourniert. Es war nicht abgeholt worden.

Noch am gleichen Tag wurde Mörgeli die Möglichkeit gegeben, sich bis am 6. Juni zum nicht abgeholten Brief zu äussern. Das tat der Zürcher Politiker nicht, er reichte jedoch am 28. Mai den Entscheid der Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen nach.

Zu spät, wie das Bundesgericht im heute publizierten Urteil entschieden hat. Es hatte Mörgeli die Post an die von ihm in seiner Beschwerde angegebene Adresse geschickt. Gemäss Bundesgericht habe er das Schreiben nicht abgeholt, obwohl er mit der Zustellung habe rechnen müssen. Damit gilt der Brief als zugestellt. (rar/sda)

Das Rundschau-Interview.Video: YouTube/syntrox1
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